Rechtsgutachten zur Überprüfung der Möglichkeit einer hochschulübergreifenden Datenbank
Bei der Nutzung einer Plagiatserkennungssoftware besteht die Möglichkeit, eine lokale Hochschuldatenbank anzulegen, in der alle durch die Hochschule eingespeisten Arbeiten gespeichert werden und zum zukünftig Abgleich mit anderen Arbeiten wiederverwendet werden können. So können auch Plagiate identifiziert werden, die innerhalb einer Hochschule entstehen.
Durch die mit der fortschreitenden Digitalisierung einhergehenden Vernetzung wie z.B. über soziale Medien werden zunehmend auch Arbeiten, die an anderen Hochschulen entstehen, als potentielle Quellen verfügbar und die Entstehung von Plagiaten somit begünstigt.
Ausgangslage und Ergebnisse
Um eine Plagiatserkennungssoftware rechtssicher zu betreiben, müssen Hochschulen sich intensiv mit verschiedenen Aspekten des Datenschutzs, des Hochschulrechts und des Urheberrechts auseinandersetzen. Während der Einsatz von PES zur schlichten Plagiatskontrolle unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher und prüfungsrechtlicher Aspekte zulässig ist, wird die urheberrechtliche Zulässigkeit einer langfristigen Archivierung studentischer Abschlussarbeiten zum Wiederabgleich hingegen als kritisch gesehen. Die Hochschulen stehen somit vor einer Herausforderung, da eine Archivierung und Wiederverwendung studentischer Arbeiten bei der Überprüfung der Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis helfen kann, andererseits aber auch kein ungewollter Rechtsbruch begangen werden soll. Das Spannungsverhältnis von hochschulseitigen Aufgaben und Pflichten sowie etwaigen urheberrechtlichen Einschränkungen dieser wurden im vorliegenden Gutachten intensiv erörtert und ein Weg aufgewiesen, wie Hochschulen eine Archivierung und Wiederverwendung studentischer Abschlussarbeiten umsetzen können. Da hiermit neue Wege beschritten werden ist grundsätzlich zu beachten, dass noch keine abschließende Rechtsprechung vorliegt und somit ein gewisses Restrisiko verbleibt. Einsicht in das Rechtsgutachten kann über plagstop@hs-niederrhein.de angefragt werden. Die rechtswissenschaftliche Auslegung sowie die Risikoevaluierung haben wir außerdem in einem Executive Summary und einem Management Summary zusammengefasst.
Sie wollen an Ihrer Hochschule eine PES möglichst rechtssicher implementieren? In der nachfolgenden Checkliste haben wir alle wichtigen Fakten und Rechtsgrundlagen zusammengetragen: