Rechtsgrundlagen Implementierung einer PES in den Hochschulbetrieb
Autorin: Lara Dagli-Yalcinkaya
Der Einsatz von digitalen Tools ist in Hochschulen und Universitäten nicht mehr wegzudenken und betrifft alle Bereiche des akademischen Lehr-, Prüfungs-, Forschungs-, und Verwaltungsbetriebs. So erfreut sich auch eine Plagiatserkennungssoftware in den vergangenen Jahren an zunehmender Beliebtheit, da sie ein geeignetes Hilfsmittel sein kann, um Lehrende bei der Überprüfung studentischer Arbeiten zu unterstützen. Bei allen Vorteilen, die der Einsatz einer PES mit sich bringen kann, sind grundlegende rechtliche Aspekte zu beachten, um eine rechtssichere Nutzung einer PES zu gewährleisten.
Im bisherigen Verlauf des Projekts PlagStop.nrw wurde der Einsatz von PES aus datenschutzrechtlicher, prüfungsrechtlicher und urheberrechtlicher Sicht intensiv durch zwei Rechtsgutachten beleuchtet und erörtert. Die am Projekt beteiligten Hochschulen haben daraufhin entsprechende rechtliche Vorgaben bei der zentralen Implementierung einer PES in den Hochschulbetrieb genau eingehalten. Um auch den weiteren Landeshochschulen die Möglichkeit zu geben, eine PES rechtssicher zu implementieren und zu betreiben, wurden die rechtlichen Schritte der PES-Implementierung, basierend auf den Empfehlungen der eingeholten Rechtsgutachten, in einer Checkliste inkl. Erläuterungen zusammengetragen.
Die Checkliste steht hier zum Download bereit.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne jederzeit an das Projektteam.