Rechtsgutachten für den urheberrechtssicheren Betrieb einer Plagiatserkennungssoftware im Hochschulbetrieb sowie für den Aufbau einer konsortialen Datenbank

Autorin: Lara Dagli-Yalcinkaya

Bereits im Vorprojekt PlagStop.nrw wurde ein erstes Rechtsgutachten beauftragt, mit dem die allgemeinen rechtlichen Grundlagen (Datenschutzrecht, Urheberrecht, Hochschulrecht) erörtert wurden, die bei der Einführung einer software-basierten Plagiat-Prüfung berücksichtigt werden müssen. Das Gutachten bestätigt die grundsätzliche Möglichkeit der Einführung einer software-basierten Plagiat-Prüfung, sofern bestimmte datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Implikationen eingehalten werden. In diesem Szenario sind die schlichten Überprüfungen von studentischen Arbeiten rechtssicher möglich, jedoch nicht die Archivierung in digitalen Datenbanken. Hierfür bedarf es aus urheberrechtlicher Sicht weiterer Maßnahmen, die eine Archivierung studentsicher Arbeiten rechtfertigen. 

Eine rechtssichere Archivierung studentischer Arbeiten, die mittels einer PES geprüft werden, ist jedoch grundlegende Voraussetzung sowohl für den Aufbau einer lokalen Datenbank, als auch für den potentiellen Aufbau einer konsortialen Datenbank. Durch Aufbau und Pflege solcher Datenbanken, können auch Arbeiten, die an Hochschulen entstehen, als Vergleichsquellen der software-basierten Plagiat-Prüfung herangezogen werden und die Plagiat-Prävention als solche noch optimiert werden. 

Um auch die Archivierung studentischer Arbeiten rechtssicher umsetzen zu können und somit die Rechtsgrundlagen für den Aufbau lokaler Hochschuldatenbanken sowie perspektivisch einer konsortialen Datenbank zu schaffen, wurde ein weiteres Rechtsgutachten beauftragt. Durch dieses sollen in einem ersten Schritt die urheberrechtlichen Implikationen, die bei einer Abspeicherung studentischer und wissenschaftlicher Arbeiten in einer lokalen Hochschuldatenbank und in einer Datenbank eines Software-Anbieters berücksichtigt werden müssen, erfasst und die geplante Abspeicherung zusätzlich aus hochschulrechtlicher und prüfungsrechtlicher Sicht bewertet werden.
In einem zweiten Schritt soll weiterhin die Möglichkeit der Entwicklung einer hochschulübergreifenden konsortialen Datenbank durch die Fusion mehrerer lokaler Hochschuldatenbanken oder den Neuaufbau einer konsortialen Datenbank geprüft werden. Durch eine solche Datenbank sollen die studentischen und wissenschaftlichen Arbeiten zwischengespeichert und für einen zukünftigen Abgleich wiederverwendet werden, um auch potentielle Plagiate identifizieren zu können, die auf Arbeiten aus anderen Hochschulen basieren.

Das Rechtsgutachten wird voraussichtlich bis zum 14.10.2022 fertiggestellt.